Der Bundestag hat beschlossen im Miet- und Wohneigentumsrecht Änderungen bezüglich des Einbaus von Minisolaranlagen einzuführen.
Um die Installation von sog. Balkonkraftwerken zu erleichtern, wurden am 04.07.24 im Bundestag entsprechende Änderungen beschlossen.
So sollen die sog. Steckersolargeräte in den katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden, auf deren Genehmigung die Mieter und Eigentümer einen rechtlichen Anspruch haben.
Die Zustimmung des Bundesrates soll dann im September 2024 erfolgen.
Eine Zustimmung des Vermieters bzw. der Eigentümergemeinschaft zum Einbau von Balkonkraftwerken kann dann nur noch mit triftigen Gründen verweigert werden.